• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
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Vorsorgevollmacht inkl. Gesundheitsvollmacht

Vorsorgevollmacht inkl. Gesundheitsvollmacht

49,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand

Beschreibung

Vorsorgevollmacht / Gesundheitsvollmacht

Mit einer Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können. Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auf.


Die Gebühr ist einmalig fällig.


Lieferumfang:

  • Vorsorgevollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Gesundheitsvollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Auf Wunsch die Hinterlegung im Notfallsystem
  • Notfallkarte für die Geldbörse


Ablauf einer Bestellung:

  • Binnen 24 Stunden nach Ihrer Bestellung, erhalten Sie per Mail einen Link zugeschickt. Möchten Sie lieber einen Erfassungsbogen per Hand ausfüllen, informieren Sie uns bitte per Mail.
  • Sie füllen Ihre Angaben online oder per Hand aus und senden diese an uns zurück. Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0391 - 58477603 an uns wenden.
  • Nach Erhalt des ausgefüllten Erfassungsbogen, erstellt eine unserer Mitarbeiterin, die gewünschten Vollmachten.
  • Wir senden Ihnen die Dokumente im Original per Post zu und Sie unterzeichnen an den gekennzeichneten Stellen.
  • Haben Sie die Hinterlegung im Notfallsystem gewünscht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Zustellung.




Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Ein Irrglaube, was viele denken: Wenn ich einmal, bei einem Unfall, schwerer Krankheit oder hohem Alter, meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird mich ja jemand vertreten können. Ein naher Angehöriger, mein Ehepartner, mein Kind oder eine andere Vertrauensperson.

Dies kann nicht automatisch erfolgen, nicht einmal vorübergehend. Es bedarf dazu einer Vollmacht. Ohne diese kann niemand für Sie eine Unterschrift leisten, einen Antrag stellen oder rechtlich legitimiert handeln.

Vielmehr setzt das Betreuungsgericht ohne Vorsorgevollmacht einen gesetzlichen Betreuer ein.


Was kann eine Vorsorgevollmacht regeln?

  • Auflösen von Verträgen wie z.B. Mietvertrag, Handyvertrag, Stromvertrag usw.
  • Abmeldung von Fahrzeugen bei der Zulassungsstelle
  • Leistungsanträge bei Versicherungen stellen
  • Regelung des Postverkehrs
  • Abschluss eines Heimvertrages (Pflege- bzw. Altersheim)



Was ist eine Gesundheitsvollmacht?

Ohne eine entsprechende Gesundheitsvollmacht, haben entgegen landläufiger Meinung auch Familienangehörige und Ehegatten kein automatisches Mitspracherecht am Krankenbett. Die Gesundheitsvollmacht verhindert die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers, durch das Betreuungsgericht. Besonders problematisch wird es bei der Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen.



Was regelt eine Gesundheitsvollmacht?

  • Auskunft aus der Patientenakte
  • Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht - etwa um Auskunft über den Gesundheitszustandes von meinem Lebensgefährten oder Ehepartner nach einem schweren Unfall zu erhalten
  • Entscheidungen zu treffen z.B. bei Fixierungen oder Bettgittern
  • Informationen über Medikamentenvergabe zu erhalten
  • Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts



Muss meine Vorsorgevollmacht / Gesundheitsvollmacht bezeugt werden?

  1. Eine Bezeugung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber empfohlen
  2. Bei Besitz einer Immobilie, ist die öffentlich rechtliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde Ihres Landkreises notwendig (Kosten pro Beglaubigung: 10€ )
  3. Bei Immobiliengeschäften empfehlen wir die notarielle Beurkundung



Eine Vorsorgevollmacht ersetzt nicht eine Bankvollmacht. Wir empfehlen, diese direkt bei Ihrer Bank zu errichten, da meistens hauseigene Dokumente verwendet werden.