• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
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Sorgerechts-verfügung für  Alleinerziehende

Sorgerechts-verfügung für Alleinerziehende

49,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand

Beschreibung

Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende


Solange Ihre Kinder noch minderjährig sind und somit noch nicht selbst in der Lage sind, ohne offiziellen Vormund durchs Leben zu gehen, regelt eine Sorgerechtsverfügung den Verbleib Ihrer Kinder.

Wenn keine Verfügung besteht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, gemeinsam mit dem Jugendamt, wer für das Kind als erster Vormund festgelegt wird.

In der Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer die Personen- und Vermögenssorge für Ihre Kinder im Ernstfall übernehmen soll.

Es können mehrere Kinder benannt werden.


Die Gebühr ist einmalig fällig.



Lieferumfang:

  • 1x Sorgerechtsverfügung in handschriftlich erstellter Form
  • 2x Sorgerechtsverfügung in abgefasster Form
  • Auf Wunsch die Hinterlegung im Notfallsystem
  • Notfallkarte für die Geldbörse



Ablauf einer Bestellung:

  1. Binnen 48 Stunden nach Ihrer Bestellung, erhalten Sie per Post die Sorgerechtsverfügung zugeschickt.
  2. Sie füllen die Verfügung handschriftlich aus, zeichnen sie gegen und sende uns diese, mit dem dafür vorgesehenden frankierten Rückumschlag wieder zu.
  3. Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0391 - 58477603 an uns wenden.
  4. Nach Erhalt der ausgefüllten Verfügung, fassen wir das Dokument noch einmal ab, um vor Gericht auf Nummer sicher zu gehen.
  5. Sie wünschen keine Hinterlegung im Notfallsystem, dann erhalten Sie beide Ausfertigung zurück.
  6. Haben Sie die Hinterlegung im Notfallsystem gewünscht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Zustellung.




Was kann eine Sorgerechtsverfügung regeln?

  • Wer übernimmt die Personensorge?
  • Wer übernimmt die Vermögenssorge?
  • Welche Personen sollen nicht die Sorge übernehmen!
  • Was ist, wenn Mama mit einem neuen Mann zusammen lebt und der, das Kind sehr gern hat?
  • Kann ich den Erzeuger ausschließen?



Gib es Formalien, die an eine Sorgerechstverfügung gestellt sind?

Ja, und zwar muss die SRV handschriftlich erstellt worden sein, sie ist somit dem Testament gleich gestellt. Ist die Verfügung per Computer geschrieben, muss sie notariell beglaubigt werden. Auf dem Dokument muss Ort, Datum und Unterschrift des jeweiligen Elterteil versehen sein. Die Namen der Eltern, Kindern und der bevollmächtigten Personen müssen ausgeschrieben seien.



Darf das Gericht den Wunsch der Eltern abweisen?

Das Gericht prüft den, in der Sorgerechtsverfügung verfassten Willen und weist ihn, in nur 2 Fällen ab

  • Wenn Sie einen minderjährigen Vormund benennen
  • oder aber Personen, die nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben (gebrechliche Großeltern).



Was ist der Unterschied zwischen Personen- und Vermögenssorge?

Sie können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, dass eine Person die Erziehung des Kindes übernehmen soll, während ein Anderer das Vermögen des Kindes verwaltet.

Dies macht immer dann Sinn, wenn Sie keinen Vormund haben, dem Sie zutrauen, beide Aufgaben gut zu erfüllen. Ist einer Ihrer Bekannten beispielsweise besonders nett und liebevoll und hat eigene Kinder, könnten Sie ihm die Personensorge übertragen.
Die Vermögenssorge übertragen Sie hingegen einem erfahrenen Mitglied Ihrer Familie. Bitte denken Sie in diesem Punkt, an ein Testament.



Was ist wenn Mama und Papa nicht mehr da sind?

Ein Unfall, eine Krankheit oder andere Gründe können das Familienleben ganz plötzlich auf den Kopf stellen. Zum Glück gibt es ja noch die Großeltern, die Paten, den Onkel oder die volljährigen Geschwister!

Die dürfen sich allerdings nur um Ihre Kinder kümmern, wenn Sie zu Lebzeiten vorgesorgt haben.