• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
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Unternehmervollmacht für Unternehmer und Selbstständige (KG inkl. Eintrag im R.)

Unternehmervollmacht für Unternehmer und Selbstständige (KG inkl. Eintrag im R.)

79,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand

Beschreibung

Unternehmervollmacht


Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen.

Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Die Lösung ist eine Unternehmervollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann im Unternehmen agieren und Ihre Gesellschafteranteile vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.


Die Gebühr ist einmalig fällig.



Lieferumfang:

  • Unternehmervollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Vorbereitung der Dokumente auf die öffentlich rechtliche Beglaubigung und Eintrag im Register
  • Auf Wunsch Erstellung Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht und die Hinterlegung im Notfallsystem
  • Notfallplan bei Handlungsunfähigkeit oder Tod
  • Notfallkarte für die Geldbörse



Ablauf einer Bestellung:

  • Binnen 24 Stunden nach Ihrer Bestellung, erhalten Sie per Mail oder Post einen Erfassungsbogen zugeschickt.
  • Sie füllen den Bogen online oder per Hand aus und senden ihn an uns zurück.
  • Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0391 - 58477603 an uns wenden.
  • Nach Erhalt des ausgefüllten Erfassungsbogen, erstellt eine unserer Mitarbeiterin, die gewünschte Vollmacht.
  • Auf Wunsch, bereiten wir die Unternehmervollmacht für den Eintrag ins Handelsregister vor.
  • Wir senden Ihnen die Dokumente per Post zu und Sie unterzeichnen an den gekennzeichneten Stellen.
  • Haben Sie die Hinterlegung im Notfallsystem gewünscht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Zustellung.



Warum ist eine Unternehmervollmacht so wichtig?


Viele Unternehmer wissen längst, wie wichtig es sein kann, Vorkehrungen für den eigenen Ausfall zu treffen.

Dennoch ist die Bereitschaft, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen, oftmals nur gering.

Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Ausgangspunkt aller Überlegungen sind unangenehme Gedankenspiele, die die eigene Person betreffen.


  1. Was würde passieren, wenn ich als Chef plötzlich durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit ausfalle?
  2. Was würde jetzt geschehen, wenn ich als Firmenlenker vor zwei Wochen gestorben wäre?
  3. Könnte das Unternehmen ohne mich fortbestehen und die Arbeitsplätze erhalten bleiben?
  4. Wäre meine Familie wirtschaftlich ausreichend abgesichert?


Viel zu oft werden diese Gedanken verdrängt. Wer rechnet schon gern mit dem Schlimmsten? Viele Unternehmen haben genau deshalb keine ausreichende Notfallvorsorge. Doch Unglücke passieren – naturgemäß – unvorbereitet und aus heiterem Himmel.

Unfälle oder Krankheiten lassen sich in aller Regel nicht vorhersagen. Wer kann und soll sich bei einem solchen Schicksalsschlag um das Unternehmen kümmern? Wer nimmt vorübergehend oder dauerhaft die wichtigsten Aufgaben wahr? Es besteht die Gefahr, dass ohne entsprechende Vorbereitungen alle Räder stillstehen. Dabei kann das Unternehmen mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten wirksam abgesichert werden. Um den Betrieb also vor unnötigem Schaden zu bewahren, sollte es einen Notfallplan geben.




Weisungen und Vollmachten

Für den Fall, dass Sie über einen kürzeren Zeitraum oder dauerhaft nicht handlungsfähig sind, sollten geeignete Vertrauenspersonen, die die Geschäfte weiterführen, benannt werden.

Sie werden die Geschäftsführung übernehmen, bis Sie wieder „an Bord“ sind oder ein Nachfolger eingearbeitet ist.

Diese Vertrauenspersonen sollten mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet sein.

Dies kann durch die zeitlich befristete Erteilung von Vollmachten geschehen oder mit der Erteilung von Prokura. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es notwendig, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung ausübt.

Damit die Person handlungsfähig ist, muss sie mit den notwendigen Stimmrechtsvollmachten ausgestattet sein.


Da bei Erteilung der Prokura oder von Vollmachten eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen gelten, sollten Sie auch einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuziehen. Sofern (derzeit) keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wird, sollte die notwendige Unternehmervollmacht oder die Geschäftsvollmacht im Notfallplan oder an einem anderen sicheren Ort hinterlegt werden.



Verfügungen im privaten Bereich

Auch im privaten Bereich ist Vorsorge zu treffen. Es ist die Handlungsfähigkeit der Familie zu sichern.

Das gilt nicht nur für einen Todesfall, sondern auch für schwere Krankheiten oder Unfälle, die zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Hier können Patientenverfügungen und Vorsorge- und Gesundheitsvollmachten eine nützliche Hilfe für die Angehörigen darstellen. Achten Sie darauf, dass diese Verfügungen und Vollmachten nicht nur in einem Testament Berücksichtigung finden.

Werden die Angaben nur dort gemacht, werden sie auch erst bei der Testamentseröffnung bekannt. Das kann in vielen Fällen zu spät sein. Es empfiehlt sich, auch hier den Rat eines Rechtsanwalts/Notars einzuholen.


Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de)

• Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

• Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

• In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.