
Sorgerechts-verfügung für Alleinerziehende
Beschreibung
Die Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende regelt den Verbleib Ihrer Kinder, solange sie noch minderjährig sind. Ohne offiziellen Vormund entscheidet das Vormundschaftsgericht gemeinsam mit dem Jugendamt über den ersten Vormund. In der Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer im Ernstfall die Personen- und Vermögenssorge für Ihre Kinder übernehmen soll. Diese Verfügung kann mehrere Kinder benennen und ist einmalig fällig. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Bestellung per Post die Sorgerechtsverfügung. Sie füllen sie handschriftlich aus, senden sie zurück und erhalten dokumentierte Ausfertigungen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team telefonisch zur Verfügung. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie regeln, wer die Personensorge, die Vermögenssorge und welche Personen die Sorge nicht übernehmen sollen. Sie können auch festlegen, ob ein neuer Partner die Sorge übernehmen kann und ob der Erzeuger ausgeschlossen wird. Die Verfügung muss handschriftlich erstellt sein oder notariell beglaubigt werden. Sie müssen Ort, Datum und Unterschrift hinzufügen. Das Gericht prüft den Willen der Eltern, lehnt diesen jedoch in nur wenigen Fällen ab. In der Verfügung können Sie auch festlegen, dass eine Person die Erziehung des Kindes übernimmt, während ein Anderer das Vermögen verwaltet. Wenn Mama und Papa nicht mehr da sind, können Großeltern, Paten oder Verwandte die Kinder nur betreuen, wenn Sie zu Lebzeiten vorgesorgt haben.
