• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
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Patientenverfügung Standard für Single (inkl. Vollmachten)

Patientenverfügung Standard für Single (inkl. Vollmachten)

149,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand

Beschreibung

Patientenverfügung Standard


Gedanken an Krankheiten und Tod sind unangenehm. Aber wer sein Leben selbstbestimmt gestalten will, der sollte sich auch über sein Lebensende Gedanken machen. Sorgen Sie frühzeitig vor.

Mit unserer Standard-Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie sich wünschen und welche nicht, wenn ein baldiger Tod wahrscheinlich ist.
Das kann zum Beispiel eine schwere Erkrankung im Endstadium sein, eine schwere Gehirnschädigung oder ein weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess.

Die Standard-Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen des BGH-Urteils. So sind vor ungewollten Behandlungen geschützt und Ihre Bevollmächtigen erhalten die notwendige Klarheit zur Durchsetzung Ihres Willens.


Die Standard Patientenverfügung ist rechtssicher, individuell auf Sie zugeschnitten und nach Prüfung durch uns sofort ohne Notar gültig.


Die Gebühr ist einmalig fällig.


Lieferumfang:

  • Ihre erstellte Patientenverfügung in 2 facher Ausfertigung
  • Vorsorgevollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Gesundheitsvollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Auf Wunsch die Hinterlegung im Notfallsystem
  • Notfallkarte für die Geldbörse



Ablauf einer Bestellung:

  • Binnen 24 Stunden nach Ihrer Bestellung, erhalten Sie per Mail oder Post einen Erfassungsbogen inkl. Fragebogen zugeschickt.
  • Sie füllen den Bogen online oder per Hand aus und senden ihn an uns zurück. Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0391 - 58477603 an uns wenden.
  • Nach Erhalt des ausgefüllten Erfassungsbogen, erstellt eine unserer Mitarbeiterin, die gewünschte Patientenverfügung inkl. den Vollmachten.
  • Wir senden Ihnen die Dokumente im Original per Post zu und Sie unterzeichnen an den gekennzeichneten Stellen.
  • Haben Sie die Hinterlegung im Notfallsystem gewünscht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Zustellung.



Allgemeine Hinweise zur Patientenverfügung

  • Bei Verzicht auf auf lebensverlängernde Maßnahmen muss klar erkennbar sein, wann er gelten soll. Nur im Sterbeprozess, auch in bestimmten anderen Situationen oder gar absolut?
  • Es kann entscheidend sein, ob eine PV mit kompetenter, medizinischer fachkundiger Hilfe abgefasst wurde. Achten Sie auf inhaltliche Qualität. Von pauschalen oder juritisch-formalen Texten ist abzuraten.
  • Laut Gesetz zur Patientenverfügung gilt: Nur wenn Arzt und Patientenvertreter (d.h. Bevollmächtigter oder Betreuer) sich nicht einig werden können, ob der Inhalt einer PV auf die eingetretene Situation zutrifft, muss das Betreuungsgericht hinzu gezogen werden.
  • Da nicht alles vorhersehbar ist, sollte die PV zusätzlich persönliche Wertvorstellungen enthalten und / oder mit einer Vollmacht kombiniert sein.
  • Die Schriftform beinhaltet Unterschrift und Datum. Weitere Formvorschriften (wie Handschriftlichkeit) spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Lassen Sie Ihre fertige PV möglichst durch einen Arzt Ihres Vertrauens, eine PV-Beratungsstelle o.ä. bezeugen.
  • Ihre Willenserklärung muss im Notfall (ggf. schnell im Krankenhaus) zur Kenntnis gelangen. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit sich.
  • Überprüfen und ändern Sie Ihre PV, wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben. Ansonsten nehmen Sie alle 2 - 3 Jahre eine Aktualisierung mit Datum und erneuter Unterschrift vor.





Gesetz zur Patientenverfügung seit 2009

Ein "Patientenverfügungsgesetz" ist seit 01.09.2009in Kraft. Danach gilt eine schriftliche PV- ohne jede Reichweiteneinschränkung- verbindlich. Allerdings sind Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe (denenzugestimmt wird oder die untersagt werden) sowie die jeweilige Situation konkret zu benennen.