• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
  • Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
Patientenverfügung Optimum für Single (inkl. Vollmachten)

Patientenverfügung Optimum für Single (inkl. Vollmachten)

295,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand

Beschreibung

Patientenverfügung Optimum


Unsere Vorstellungen von Lebensqualität sind von Mensch zu Mensch höchst verschieden.

Dies zeigt sich besonders beim Umgang mit schweren Krankheiten: Könnte ich mir ein Weiterleben vorstellen, wenn ich nach einem Schlaganfall komplett körperlich eingeschränkt und auf künstliche Beatmung und Ernährung angewiesen wäre? Die einen werden hierauf mit einem glatten Nein antworten, andere schätzen jede lebensverlängernde Maßnahme als Chance und Geschenk. Auch Faktoren wie Vorerkrankungen, die familiäre Situation und der Umgang mit Unabwägbarkeiten spielen häufig eine wichtige Rolle.

Um all dies zu berücksichtigen und Ihr Selbstbestimmungsrecht im Krankheits- und Pflegefall zu stärken, gibt es unsere Patientenverfügung Optimum. Mit ihrem Abschluss sichern Sie sich für verschiedene Situationen ab: Je nach Anwendungssituation können Sie Festlegungen unterschiedlich treffen, also z.B. in der Situation „Gehirnschädigung“ intensivmedizinischen Maßnahmen zustimmen, die Sie im Endstadium einer unheilbaren Krankheit ablehnen würden.


Die Gebühr ist einmalig fällig.



Lieferumfang:

  • Ihre individuell erstellte Patientenverfügung in 2 facher Ausfertigung
  • Vorsorgevollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Gesundheitsvollmacht in 2 facher Ausfertigung
  • Auf Wunsch die Hinterlegung im Notfallsystem
  • Notfallkarte für die Geldbörse



Ablauf einer Bestellung:

  • Binnen 24 Stunden nach Ihrer Bestellung, erhalten Sie per Mail oder Post einen Erfassungsbogen inkl. Fragebogen zugeschickt.
  • Füllen Sie den Fragebogen erst einmal soweit aus, wie es Ihnen leicht möglich ist. Bei Fragen, die Sie nicht beantworten können, kennzeichnenSie bitte mit einem Fragezeichen. Erklärungen von medizinischen (und auch rechtlichen) Begriffen finden Sie im Glossar. Nehmen Sie bei Bedarf unsere medizinisch qualifizierte Beratung durch unser professionelles Beratungsteam in Anspruch.
  • Bei Fragen oder Klärungsbedarf können Sie sich unter Tel. 0391 - 58477603 an uns wenden.
  • Senden Sie uns den Fragebogen samt unterschriebenen Auftrag zu. Sollten sich bei der qualifizierten Auswertung Ihres Fragebogens Widersprüche erkennen lassen, wird Ihre Beraterin sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Erst nach Klärung aller Fragen wird Ihre Patientenverfügung abgefasst und Ihnen in zweifacher Ausfertigung per Post zugesandt. Vollmachten für Ihre komplette Vorsorge sind ingebriffen.
  • Haben Sie die Hinterlegung im Notfallsystem gewünscht, folgen Sie bitte den Anweisungen in der Zustellung.



Warum sollten Sie sich für die Patientenverfügung Optimum entscheiden?

  1. Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansichten, wie man mit ihm im Verlauf einer schweren Krankheiten oder im hohen Alter umgehen soll.
  2. Sie erhalten eine individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittene Patientenverfügung
  3. Aus dem, von Ihnen beantworteten Fragebogen, wird Ihre Patientenverfügung erstellt
  4. Die Verfügung wurde in Zusammenarbeit von Ärzten und Spezialisten aus dem Gesundheitswesen entwickelt
  5. Wir bieten jedem Interessenten ein kostenfreies Telefoninterview an und füllen gemeinsam den Fragebogen aus
  6. Die PV Optimum erfüllt alle gesetzlichen, rechtlichen und medizinischen Anforderungen




Allgemeine Hinweise zur Patientenverfügung

  • Bei Verzicht auf auf lebensverlängernde Maßnahmen muss klar erkennbar sein, wann er gelten soll. Nur im Sterbeprozess, auch in bestimmten anderen Situationen oder gar absolut?
  • Es kann entscheidend sein, ob eine PV mit kompetenter, medizinischer fachkundiger Hilfe abgefasst wurde. Achten Sie auf inhaltliche Qualität. Von pauschalen oder juritisch-formalen Texten ist abzuraten.
  • Laut Gesetz zur Patientenverfügung gilt: Nur wenn Arzt und Patientenvertreter (d.h. Bevollmächtigter oder Betreuer) sich nicht einig werden können, ob der Inhalt einer PV auf die eingetretene Situation zutrifft, muss das Betreuungsgericht hinzu gezogen werden.
  • Da nicht alles vorhersehbar ist, sollte die PV zusätzlich persönliche Wertvorstellungen enthalten und / oder mit einer Vollmacht kombiniert sein.
  • Die Schriftform beinhaltet Unterschrift und Datum. Weitere Formvorschriften (wie Handschriftlichkeit) spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Lassen Sie Ihre fertige PV möglichst durch einen Arzt Ihres Vertrauens, eine PV-Beratungsstelle o.ä. bezeugen.
  • Ihre Willenserklärung muss im Notfall (ggf. schnell im Krankenhaus) zur Kenntnis gelangen. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit sich.
  • Überprüfen und ändern Sie Ihre PV, wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben. Ansonsten nehmen Sie alle 2 - 3 Jahre eine Aktualisierung mit Datum und erneuter Unterschrift vor.





Gesetz zur Patientenverfügung seit 2009

Ein "Patientenverfügungsgesetz" ist seit 01.09.2009in Kraft. Danach gilt eine schriftliche PV- ohne jede Reichweiteneinschränkung- verbindlich. Allerdings sind Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe (denenzugestimmt wird oder die untersagt werden) sowie die jeweilige Situation konkret zu benennen.