• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr
  • Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
  • Patientenverfügung - individuell angefertigt
  • Notfallsystem - 24/7
  • Hotline - werktags von 09:00 - 17:00 Uhr

Patientenverfügung

Ein Wort, das viele mit alten, gebrechlichen Menschen verbinden. Doch der Skiunfall von Michael Schumacher hat gezeigt: Es kann jeden treffen – schneller, als man denkt. "Eine Patientenverfügung entlastet alle Beteiligten in der eh schon sehr schweren Situation."

"Für die Angehörigen sind solche Situationen ein absoluter Schock". "Vor allem junge Menschen sind selten auf solche Ernstfälle vorbereitet und haben Vollmachten oder Verfügungen erstellt." Doch genau diese seien essenziell, sagt Sven Steike, Geschäftsführer notfallakte24. Der Vorsorge-Experte gibt Tipps zur Patientenverfügung – warum sie wichtig ist, wie sie erstellt wird und welche Fehler dabei passieren können.

1. Warum eine Patientenverfügung?

"Es ist nur fair den Angehörigen gegenüber, alles zu regeln, denn gerade bei der Patientenverfügung geht es um sehr emotionale Entscheidungen – wenn nicht sogar die emotionalsten überhaupt."

2. Eine Patientenverfügung ist doch nur was für Ältere!

Steike ist unentschlossen: "Ja, weil jüngere und damit noch gesunde Menschen weniger betroffen sind, in einen einsichtsunfähigen Zustand zu geraten. Und nein, weil die Katastrophe – etwa ein Skiunfall – unvermittelt und deshalb besonders brutal zuschlägt", sagt er.

Zudem werden gerade bei jüngeren Menschen lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung jahre- oder sogar jahrzehntelang aufrechterhalten, wenn es keine Patientenverfügung mit gegenteiliger Aussage gebe.

3. Wie am besten anfangen?

"Eine Patientenverfügung verfasst man nicht jeden Tag". Deshalb seien viele zunächst überfordert. Professionelle Hilfe geben Ärzte, Kirchen, das Rote Kreuz oder auch die notfallakte24.

Am Anfang steht zunächst die Frage: Was ist mein persönliches Motiv, was möchte ich vermeiden? Und habe ich eine Vertrauensperson – oder mehrere, die ich für meine Gesundheitssorge bevollmächtigen kann?

Zudem gilt: Eine Patientenverfügung schreibt man nicht mal eben herunter. Dafür sollte man sich genügend Zeit nehmen. Schließlich geht es um sehr tiefgreifende Entscheidungen.

4. Was gehört in das Dokument?

Eine vom Gesetzgeber vorgefertigte Patientenverfügung gibt es nicht, da jeder individuelle Entscheidungen treffen sollte. Dennoch finden sich im Internet verschiedenste Musterformulare. "Der größte Fehler, den man machen kann, ist, auf vorgefertigte Drucke zurückzugreifen und nur Kreuzchen zu setzen", warnt Steike. Dies spiegle meist nur bedingt den eigenen Willen wider. Je individueller, desto besser. Da sind sich Experten einig.

"Eine Patientenverfügung entlastet alle Beteiligten in der eh schon sehr schweren Situation", sagt Steike. "Optimal ist daher eine individuell maßgeschneiderte Verfügung, die sich am eigenen Gesundheitsbild orientiert."

"In der Patientenverfügung kann auch festgelegt werden, ob und welche Organe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Allerdings sollte man immer auch einen Organspendeausweis dabei haben – auch wenn man nicht spenden möchte."Denn in Urlaubsländern wie Österreich, Spanien, Italien und Frankreich ist jeder Spender, der dem nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat. Die Stiftung Eurotransplant hat eine Auflistung aller europäischen Länder erstellt.

5. Regelmäßig aktualisieren!

Zwar verfällt eine Patientenverfügung nicht. Doch Meinungen und Ansichten können sich ändern. Die notfallakte24 empfiehlt deshalb, alle zwei bis drei Jahre zu prüfen, ob die darin festgehaltenen Wünsche noch den aktuellen entsprechen. Da sie allein durch die schriftliche Form, das Datum und die Unterschrift gültig sei, könne sie auch jederzeit formlos widerrufen werden.

6. Ehepartner können ohne Vollmacht nichts tun?

Steike erlebt in seinen Veranstaltungen immer wieder den weit verbreiteten Irrglauben, Ehepartner könnten füreinander entscheiden. Dem ist allerdings nicht so. "Wer keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat, ist machtlos. Per Gesetz gibt es niemanden, der im medizinischen Notfall automatisch einspringt – weder Eltern für volljährige Kinder noch Ehepartner gegenseitig."

7. Aktive und passive Sterbehilfe!

Die aktive Sterbehilfe ist zwar hierzulande verboten. Aber die passive Sterbehilfe darf geleistet werden – etwa, wenn schmerzstillende Medikamente gegeben werden oder die Behandlung eingestellt wird. Beim Verfassen der Patientenverfügung sollte man deshalb darauf achten, dass die Formulierungen nicht den ärztlichen Pflichten widersprechen.

8. Welche Fehler können passieren?

"Die meisten Fehler passieren bei Situationsbeschreibungen, für die die Patientenverfügung gelten soll", sagt Steike. "Sind sie zu eng gefasst – also zum Beispiel nur auf den Sterbeprozess bezogen – könnte dies bedeuten, dass man in allen anderen Situationen chronischer Schwerstpflegebedürftigkeit und Demenz lebensverlängernde Maßnahmen wünscht." Außenstehende können dann nichts tun.

Deshalb: Alle Situationen eindeutig benennen und festlegen, welche Maßnahmen erwünscht sind und welche nicht.

Zum Beispiel: Soll die Magensonde gelegt werden? Wenn ja, dauerhaft oder zeitlich begrenzt? Auch bei Demenz, im Koma oder bei absehbaren schweren Dauerschädigungen nach einem Schlaganfall?

9. Wo aufbewahren?

Die notfallakte24 empfiehlt, die Patientenverfügung dort zu hinterlegen, wo sie verlässlich und schnell gefunden werden kann. Wer Sorge hat, dass seine Bevollmächtigten nicht immer zur Stelle sind, kann auch einen Dienstleister zur Hinterlegung mit Wochenendbereitschaft wählen. Steike weist auf das Notfallmanagement der notfallakte24 hin, die zudem über qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Sie können auch telefonisch das Wichtigste mit Klinikärzten besprechen und unterstützen Angehörige und Bevollmächtigte.

10. Und wenn es keine Verfügung gibt?

"Wer keine Patientenverfügung mit den eigenen Wünschen hinterlegt hat, bürdet die Entscheidungen im Ernstfall seinen Angehörigen auf", sagt Steike. Dann müssen sie zusammen mit den Ärzten den mutmaßlichen Patientenwillen herausfinden, der sich auf frühere Äußerungen, ethische und religiöse Überzeugungen stützt. "Dass Angehörige da nicht immer einer Meinung sind, liegt auf der Hand."