• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
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PATIENTENVOLLMACHT

Es wird unterschieden zwischen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. In der Vorsorgevollmacht ist die sog. Gesundheitsvollmacht enthalten. Mit dieser Vollmacht lege ich die Personen fest, die meinen Willen zum Ausdruck bringen sollen.

In der Patientenverfügung wiederum, lege ich fest, was der behandelnde Arzt bei einer schwerwiegenden Krankheit oder am Lebensende unterlässt bzw. durchführen darf. Da die meisten Behandlungen auf das Leben ausgerichtet sind, muss ich meinen Willen schriftlich festhalten. Für den Einen ist die heutige Medizin eine "Chance und Hoffnung" und für den Anderen die "Angst vor Apparatemedizin.