Gesundheitsvollmacht
Ohne Gesundheitsvollmacht haben Familienmitglieder und Ehegatten kein automatisches Mitsprache am Krankenbett. Die Vollmacht verhindert die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht. Sie können den Umfang der Gesundheitsvollmacht erweitern, z.B. um den Ausnahmefall ärztlicher Zwangsmaßnahmen in der Psychatrie. Sie berechtigt auch bei psychatischer Unterbringung zur Einwilligung in ärztliche Maßnahmen gegen den natürlichen Willen des Betroffenen.