• Vorsorgevollmacht - juristisch aktuell
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Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung, wie bei Anordnung einer gesetzlichen Betreuung, der bestellte Betreuer mit Ihnen umgehen soll. Haben Sie Wünschen oder Vorlieben, können Sie diese in der Verfügung vermerken. Die Betreuungsverfügung ist für Menschen sinnvoll, die keine Angehörige mehr haben. Die Vorsorgevollmacht sollte immer in erster Linie betrachtet werden.