BEGLAUBIGTE KOPIE
Bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt der Vollmachtgeber bzw. der Verfügende ein Dokument. Sind in der Vorsorgevollmacht und Gesundheitsvollmacht, mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt, so können sie nur handeln, wenn sie eine beglaubigte Kopie bzw. Ausfertigung besitzen. Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Betreuungsbehörden des jeweiligen Landkreises oder auch Notare führen diese Beglaubigung durch.